AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schwimmschule swimswim

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmschule swimswim,  Alpenblickstrasse 53, CH-8810 Horgen (nachfolgend „Schwimmschule swimswim“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen  mit ihren Kunden.

Die Schwimmschule swimswim ist eine einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 ff. OR als Verbund von begeisterten Schwimm- und Aquafit-Leitenden. Die Schwimmschule swimswim ist von swimsports.ch zertifiziert.  Entsprechend ist die Schwimmschule swimswim verpflichtet, die Vorgaben der aQuality-Zertifizierung auszuführen.

Die Schwimmschule swimswim bietet Schwimmkurse und Privat-Schwimmunterricht an für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Aquafitkurse. Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.swimswim.ch.

Als Kunde wird jede natürliche Person bezeichnet, welche sich bei der Schwimmschule swimswim für Schwimmkurse oder für Schwimmunterricht anmeldet.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Schwimmschule swimswim.

Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Schwimmschule swimswim und bei der Nutzung von www.swimswim.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

2. Informationen der Schwimmschule swimswim

Prospekt- und Werbematerial der Schwimmschule swimswim sowie die Website www.swimswim.ch beinhalten Informationen über Schwimm- und Aquafitkurse. Gebühren- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Kurs- und Dienstleistungs-beschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Die Schwimmschule swimswim bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann die Schwimmschule swimswim weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Die Schwimmschule swimswim kann keine Garantie abgeben, dass die angebotenen Schwimm- und Aquafitkurse erbracht werden können. Daher sind alle Angaben dazu ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Kursgebühren

Vorbehaltlich anderweitiger Angaben verstehen sich alle Kursgebühren brutto in Schweizer Franken (CHF). Die Schwimmschule swimswim ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Die Kursgebühren der Schwimmschule swimswim verstehen sich exklusive Badeintritt. Die Kursteilnehmer haben für den Zutritt zum Bad jeweils selbst einen Eintritt zu lösen.

Die Schwimmschule swimswim behält sich vor, die Kursgebühren jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Gebühren.

4. Vertragsabschluss

Der Kunde kann sich schriftlich für angebotene Schwimm- und Aquafitkurse anmelden. Der Vertrag zwischen der Schwimmschule swimswim und dem Kunden kommt mit der Zustellung der schriftlichen Kursbestätigung (per E-Mail) an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von der Schwimmschule swimswim angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Für Folgekurse muss sich der Kunde jeweils neu anmelden.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die betreffenden Schwimm- und Aquafitkurse nicht durchgeführt werden können oder wenn bis eine Woche vor Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist die Schwimmschule swimswim berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der Schwimmschule swimswim eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die Schwimmschule swimswim ist im Falle einer Vertragsauflösung nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

5. Rücktritt und Nichtteilnehmen

  1. a) Durch den Kunden bei Kursen

Der Kunde kann sich bis 14 Tage vor Kursbeginn abmelden, wobei für die Umtriebe von swimswim eine pauschale Bearbeitungsgebühr wie folgt zu zahlen ist:

Mehr als 14 Tage vor Kursbeginn: Bearbeitungsgebühr CHF 50.— pauschal

Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühren

Weniger als drei Tage vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühren

Abmeldung nach Kursbeginn: 100 % der Kursgebühren

Kinder, welche im falschen Niveau angemeldet wurden, haben keinen Anspruch auf einen Platz im richtigen Niveau und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren.

Hat der Kunde die Kursgebühr bereits bezahlt, wird ihm diese, abzüglich die Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet.

  1. b) Durch den Kunden bei Privatstunden

Der Kunde kann sich bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Lektion abmelden, ansonsten 50 % der Lektionen-Gebühr in Rechnung gestellt wird.

  1. c) Durch die Schwimmschule swimswim

Die Schwimmschule swimswim hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten und/oder bereits begonnene Kurse abzubrechen, unter jeweiliger (anteilsmässiger) Rückerstattung der vom Kunden bereits bezahlten Gebühren. Jeglicher Schadenersatz ist ausgeschlossen.

6. Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die der Schwimmschule swimswim in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, spätestens jedoch bis 10 Tage vor Kursbeginn.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

Bei Nichtbezahlung innert Frist ist die Schwimmschule swimswim berechtigt, den betreffenden Kunden nicht zum Kurs zuzulassen, jede weitere Dienstleistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Schwimmschule swimswim ist nicht zulässig.

7. Pflichten der Schwimmschule swimswim

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Schwimmschule swimswim ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Schwimm- und Aquafitkursen. Es gilt der in der Kursbeschreibung angegebene Ort als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.

Die Kursdaten werden auf www.swimswim.ch unter der Rubrik „Kursdaten“ publiziert.

Die Schwimmschule swimswim hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten die jeweiligen Kursleiter zu wechseln oder Hilfspersonen, insbesondere Aushilfslehrer, beizuziehen.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Schwimm- und Aquafitkurse durch die Schwimmschule swimswim erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Er hat sich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort einzufinden.

Weiter ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat die Anweisungen der Lehrperson zu folgen. Vor Kursbeginn hat er die Lehrperson über allfällige gesundheitliche Schwierigkeiten und Einschränkungen zu informieren.

Fühlt sich der Kunde nicht (mehr) in der Lage, dem gebuchten Kurs zu folgen, ob aus gesundheitlichen oder anderen Gründen, ist er verpflichtet, das Schwimmbecken sofort zu verlassen und diesen Umstand der jeweiligen Kursleitung umgehend mitzuteilen.

Eltern müssen ihre Kinder in Badebekleidung begleiten. Die Aufsichtspflicht über die Kinder liegt bis zum Kursbeginn im Bad und nach Kursende im Bad bei den Eltern. Die Kinder werden im Bad von der Kursleitung begrüsst und wieder verabschiedet.

Der Kunde ist verpflichtet, sich jederzeit an die Badeordnung des jeweiligen Hallenbades zu halten und Anweisungen des Bademeisters und seines Hilfspersonals jederzeit zu befolgen. Der Kunde ist hierfür auch für seine Kinder verantwortlich.https://www.waedenswil.ch/_docn/4530731/Badeordnung_der_Stadt_Wadenswil_Hallenbad_Mai_2023.pdf

9. Gewährleistung

Die Schwimmschule swimswim haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Durchführung der von ihr angebotenen Schwimm- und Aquafitkurse.

10. Haftung

Die Schwimmschule swimswim schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Schwimmschule swimswim und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. Die Schwimmschule swimswim haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten.

Es ist in der alleinigen Verantwortung des Kunden zu entscheiden, ob er gesundheitlich in der Lage ist, an den Schwimm- und Aquafitkursen teilzunehmen. Dies gilt auch und insbesondere für Eltern, die dies für ihre Kinder zu entscheiden haben. Die Schwimmschule swimswim lehnt jegliche Verantwortung und Haftung für Bade- respektive Schwimmunfälle ab.

Das Benutzen der Badeanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Für einen Verlust von Gegenständen oder für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

Wird das für den Kurs vorgesehene Bad geschlossen, lehnt die Schwimmschule swimswim jegliche Haftung ab. Die Kursgebühren sind dennoch geschuldet.

Ist für den Zutritt zum Bad ein Covid-Zertifikat vorgeschrieben, ist der Kunde hierfür verantwortlich. Wird dem Kunden aufgrund eines fehlenden Covid-Zertifikats der Zutritt zum Bad verweigert, sind die Kursgebühren dennoch geschuldet.

Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Es ist Sache des Kunden, für sich oder für seine Kinder für den Kurs eine Versicherung abzuschliessen.

11. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Schwimmschule swimswim jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt nach Ablauf von 14 Kalendertagen seit Mitteilung per E-Mail an den Kunde in Kraft, wenn der Kunde nicht innert dieser Frist per E-Mail widerspricht.

12. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Schwimmschule swimswim infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist die Schwimmschule swimswim während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann die Schwimmschule swimswim die betroffenen Leistungen verschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Die Schwimmschule swimswim hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.—  für noch nicht durchgeführte Schwimm- und Aquafitkurse, pro rata zurückzuerstatten.

Jegliche weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogen Daten unserer Kunden ist uns wichtig.  Wir nehmen das Thema Datenschutz ernst und achten auf entsprechende Sicherheit. Wir verarbeiten und pflegen personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Schwimmschule swimswim seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung per E-Mail an die Schwimmschule swimswim.

Im Übrigen wird auf die Datenschutz-Erklärung der Schwimmschule swimswim, einsehbar auf www.swimswim.ch, verwiesen.

14. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Der Gerichtsstand ist Horgen.

Horgen, 10. April 2022